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Bildungskarenz

Den Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung können Sie auch im Rahmen einer Bildungskarenz absolvieren.

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Durch den Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung können Sie sich während Ihrer Bildungskarenz orts- und zeitunabhängig für die Arbeitswelt höher qualifizieren, ohne Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis beenden zu müssen und sind dabei finanziell durch das Weiterbildungsgeld abgesichert und sozialversichert. Sie können die Bildungskarenz auch nutzen, um Ihre Elternkarenz bis zu einem Jahr zu verlängern und haben somit eine gute Möglichkeit, die persönliche und individuelle Betreuung Ihres Kindes mit finanzieller Absicherung durchzuführen und diese Zeit für Ihre berufliche Weiterbildung zu nutzen. Der Fernlehrgang kann jedoch auch während einer Bildungsteilzeit absolviert werden, was eine Weiterbildung neben der Ausübung einer Teilzeitstelle mit finanzieller Unterstützung ermöglicht.

Folgende Vorteile ergeben sich dadurch für Sie:

  • Sie können in dieser Zeit vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld beziehen und sind weiterhin sozialversichert. Für Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber entstehen während Ihrer Bildungskarenz keine Kosten.
  • Sie können sich für die Arbeitswelt höher qualifizieren ohne Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis beenden zu müssen und können danach mit besseren Aufstiegschancen an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.
  • Sie können sogar während der Bildungskarenz im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung weiterhin beruflich tätig sein.
  • Sie können die erworbene Qualifikation jedoch auch nutzen, um sich beruflich umzuorientieren oder eine weiterführende Ausbildung wie z.B. ein Studium zu beginnen.
  • Durch den Fernlehrgang sind Sie orts- und zeitunabhängig und können die Berufsreifeprüfung auch z.B. vom Ausland aus oder neben familiären Betreuungspflichten absolvieren.

Um eine Weiterbildung während der Bildungskarenz absolvieren zu können, müssen Sie mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz nach § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) oder einer gleichartigen gesetzlichen Bestimmung vereinbaren. Am besten sprechen Sie Ihr Vorhaben bereits drei Monate vor dem gewünschten Start der Bildungskarenz bzw. vor Beginn der Weiterbildung an.

Außerdem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind anspruchsberechtigt für das Arbeitslosengeld
  • Sie waren mindestens sechs Monate durchgehend bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt.
  • Sie können nachweisen, dass Sie eine den Anforderungen entsprechende Bildungsmaßnahme absolvieren werden, die direkt am Tag zu Beginn der Bildungskarenz beginnt.
  • Wenn Sie die Bildungskarenz im Anschluss der Elternkarenz machen wollen, muss die Bildungsmaßnahme unmittelbar nach dem letzten Bezugstag des Kinderbetreuungsgeldes beginnen.
  • Die Weiterbildung muss mindestens 20 Bildungs- bzw. Lernstunden pro Woche aufweisen.
  • Sollten Sie Betreuungspflichten für Kinder unter sieben Jahren haben, genügt der Nachweis über mindestens 16 Bildungs- bzw. Lernstunden pro Woche, wenn keine darüber hinaus gehende Betreuungsmöglichkeit besteht.

Der Fernlehrgang der HUMBOLDT Matura-Schule für die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung entspricht den Vorgaben für die Bildungskarenz. Wir stellen Ihnen termingerecht alle entsprechenden Bestätigungen für die Beantragung des Weiterbildungsgeldes aus.

Ihre Bildungskarenz darf maximal 12 Monate dauern und muss innerhalb von vier Jahren konsumiert werden. Im Wesentlichen können Sie eine dieser drei Möglichkeiten wählen:

1. Möglichkeit: Sie nehmen die 12 Monate am Stück in Anspruch.

2. Möglichkeit: Sie teilen die Bildungskarenz innerhalb von vier Jahren auf. Jeder Teil muss dabei jedoch mindestens zwei Monate dauern und insgesamt dürfen alle Teile nur 12 Monate lang sein.

3. Möglichkeit: Sie kombinieren die Bildungskarenz mit einer Bildungsteilzeit. Zur Bildungsteilzeit finden Sie weiter unten noch genauere Informationen. Hierbei gilt, dass ein Tag Bildungskarenz zwei Tagen Bildungsteilzeit entspricht.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten erhalten Sie in der regionalen Geschäftsstelle Ihres Arbeitsmarktservices.

Bei Einzelbuchung von Modulen der Berufsreifeprüfung verkürzt sich die Betreuungszeit der HUMBOLDT Matura-Schule auf folgende Zeiten:

Deutsch: 6 Monate (statt 9 Monate)
Englisch: 6 Monate (statt 9 Monate)
Mathematik: 12 Monate (statt 18 Monaten)
Fachbereich: 12 Monate (statt 18 Monaten)

Bei Buchung aller vier Module verkürzt sie sich auf 24 Monate.

Nachdem Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber die Bildungskarenz genehmigt hat, können Sie beim Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld beantragen. Sie können den Antrag elektronisch über Ihr e-AMS-Konto oder persönlich in einer Geschäftsstelle des AMS einbringen. Beachten Sie jedoch bitte, dass Ihr Antrag erst drei Wochen vor Beginn der Bildungskarenz bearbeitet werden kann.

Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem fiktiven Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während Ihrer Bildungskarenz sind Sie sozialversichert und Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber hat keine weiteren Kosten. In der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze dürfen Sie auch Geld dazuverdienen, auch bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie das Weiterbildungsgeld frühestens ab dem Tag der Antragsstellung.

Sie können direkt im Anschluss an Ihre Elternkarenz bis zu 12 Monate in Bildungskarenz gehen und haben somit eine gute Möglichkeit, die persönliche und individuelle Betreuung Ihres Kindes mit finanzieller Absicherung zu verlängern und diese Zeit für Ihre berufliche Weiterbildung zu nutzen.

Auch hier ist jedoch die Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitsgebers nötig. Am besten suchen Sie bereits drei Monate vor Ablauf der Elternkarenz das Gespräch mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber.

Beachten Sie dabei, dass die Bildungskarenz und somit Ihr Fernlehrgang unmittelbar nach dem letzten Auszahlungstag des Kinderbetreuungsgeldes beginnen muss. Endet Ihre Elternkarenz beispielsweise am 23.4., so muss der Fernlehrgang am 24.4. beginnen.

Da Sie dabei Betreuungspflichten für Kinder unter sieben Jahren haben, genügt der Nachweis über mindestens 16 Bildungs- bzw. Lernstunden pro Woche.

Die Betreuungszeit der HUMBOLDT Matura-Schule reduziert sich in diesem Fall auf folgende Zeiten:

Deutsch: 7 Monate
Englisch: 7 Monate
Mathematik: 15 Monate
Fachbereich: 15 Monate

Bei Buchung aller vier Module verkürzt sie sich auf 29 Monate.

Durch die Bildungsteilzeit können Sie während Ihrer Weiterbildung weiterhin über der Geringfügigkeitsgrenze im Beruf tätig sein. Die Bildungsteilzeit muss mindestens vier Monate und maximal 24 Monate betragen und kann innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden.

Die Reduktion muss dabei mindestens 25 % und höchstens 50 % der Arbeitszeit betragen. Das Arbeitsverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein und es muss eine Mindestanzahl von 10 Arbeitsstunden pro Woche geleistet werden.

Auch hierbei müssen Sie rechtzeitig die Zustimmung von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber einholen und über die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld beim Arbeitsmarktservice verfügen. Ihr Arbeitsverhältnis muss außerdem mindestens sechs Monate andauernd und ununterbrochen bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber mit Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze sein. Der Nachweis an Bildungs- bzw. Lernstunden reduziert sich bei der Bildungskarenz auf 10 Wochenstunden.

Nähere Informationen zur Bildungsteilzeit und zum Bildungsteilzeitgeld

Mit dem Fernlehrgang der HUMBOLDT Matura-Schule können Sie sich während der Bildungskarenz zeit- und ortsunabhängig auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten und somit Ihre beruflichen Qualifikationen erhöhen. Gehen Sie dabei am besten folgendermaßen vor:

1. Schritt: Klären Sie zu allererst mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber, ob sie bzw. er Ihrem Vorhaben zustimmt und vereinbaren Sie gemeinsam, wie lange die Bildungskarenz dauern soll. Die Dauer darf mindestens zwei und maximal 12 Monate dauern und kann innerhalb von vier Jahren konsumiert werden. Vereinbaren Sie dies auch schriftlich mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber am besten mit folgendem Formular.

2. Schritt: Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit der HUMBOLDT Matura-Schule auf, um alles für den Start Ihres Fernlehrgangs vorbereiten zu können und die entsprechende Bestätigung für die Beantragung des Weiterbildungsgelds zu erhalten.

3. Schritt: Beantragen Sie frühestens drei Wochen vor dem geplanten Start Ihres Fernlehrgangs, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Bildungskarenz das Weiterbildungsgeld über Ihre e-AMS-Konto oder bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices. Der Kontakt zum Arbeitsmarkservice macht auch beim ersten Schritt bereits Sinn, um abzuklären, ob Sie auch tatsächlich alle Voraussetzungen für die Bildungskarenz erfüllen.

Während Ihrer Bildungskarenz sind Sie durch das Weiterbildungsgeld, das der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes entspricht, finanziell abgesichert und sozialversichert. Ihr Dienstverhältnis bleibt aufrecht und Sie können bis zur Geringfügigkeitsgrenze weiterhin bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein. Für Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber entstehen keine Kosten.

Sie können die Bildungskarenz auch als Verlängerung der Elternkarenz durchführen oder den Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung während einer Bildungsteilzeit absolvieren. Dabei sind ein paar besondere Regelungen zu beachten, die Sie weiter oben nachlesen können.
Nähere Informationen zur Bildungsteilzeit und zum Bildungsteilzeitgeld

Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.

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