Wir helfen Ihnen durch unser Fernlehrangebot zum Ingenieur
Auch als Nicht-HTL-AbsolventIn kann man den Ingenieur-Titel beantragen. Dafür notwendig sind ein höherer technischer Bildungsabschluss und die Reifeprüfung sowie eine mindestens sechsjährige anrechenbare berufliche Praxis. Die HUMBOLDT Matura-Schule unterstützt Sie durch ihr Fernlehrangebot bei der Vorbereitung auf die Reifeprüfung.
Das garantiert die Ingenieur-Qualifikation
Durch die Ingenieur-Qualifikation wird garantiert, dass die InhaberInnen über fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeiten in ihrem Arbeitsbereich verfügen, einen hohen Handlungs- und Entscheidungsspielraum haben, inhaltlich für einen Aufgabenbereich verantwortlich sind und/oder eine Leitungsfunktion innehaben. Sie ist in der österreichischen Arbeits- und Wirtschaftswelt sehr angesehen. Jedoch auch im europäischen Ausland ist sie bekannt und wird daher auch außerhalb von Österreich anerkannt.Auch ohne HTL-Abschluss möglich
Auch ohne HTL-Abschluss ist der Erwerb der Ingenieur-Qualifikation möglich. Folgendes muss in diesem Fall nachgewiesen werden:- Ein höherer technischer Bildungsabschluss und die Reifeprüfung.
- Eine mindestens sechsjährige berufliche Praxis.
Der höhere technische Bildungsabschluss
Man kann sich mit vielen verschiedenen technischen Bildungsabschlüssen in Kombination mit einer Reifeprüfung für das Ingenieur-Zertifizierungsverfahren qualifizieren. Darunter fallen unter anderem die Meisterprüfung, Befähigungsprüfung, Abschlüsse der Werkmeisterschule, Bauhandwerkerschule und WIFI-Fachakademie.Die Reifeprüfung mit Hilfe der HUBMODLT Matura-Schule
Im Rahmen der positiv absolvierten Reifeprüfung werden folgende Abschlüsse anerkannt:- Die Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS).
- Die Reife- und Diplomprüfung einer berufsbildenden höheren Schule (z.B. HAK, HLW, HLT).
- Die Berufsreifeprüfung (BRP).
- Die Studienberechtigungsprüfung (SBP), sofern diese Deutsch, Mathematik und eine Lebende Fremdsprache umfasst.
- Der Abschluss eines Universitäts- oder Hochschulstudiums (FH, PH).
- Der Abschluss eines Universitäts- oder Hochschullehrganges, der zu einem Mastergrad bzw. dem Abschluss „Akademisch geprüfte/r…“ führt
Die Fernlehrgänge der HUMBOLDT Matura-Schule unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf drei dieser geforderten Abschlüsse. Neben der Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS), kann nämlich auch die Reife- und Diplomprüfung einer Handelsakademie (HAK) und die Berufsreifeprüfung mit Hilfe der HUMBOLDT Matura-Schule absolviert werden. Und dank des breitgefächerten Fernlehrangebots ist dies sogar neben der Ausübung der beruflichen Tätigkeit möglich. Informieren Sie sich näher über unsere Fernlehrgänge.
Mit nur drei Prüfungen zur Berufsreife
Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Berufsreifeprüfung erfüllen und diesen Weg zum Ingenieur wählen, kann es sein, dass Ihnen von der Prüfungskommission der Fachbereich erlassen wird. Eine Bedingung dafür ist beispielsweise die positiv absolvierte Meisterprüfung. Somit kommen Sie mit nur drei Prüfungen, nämlich Deutsch, Mathematik und Englisch zur Berufsreife.Die berufliche Praxis
Neben dem höheren technischen Bildungsabschluss und der Reifeprüfung sind für Nicht-HTL-AbsolventInnen folgende Anforderungen für die berufliche Praxis zu erfüllen:- Es müssen mindestens sechs Praxisjahre nachgewiesen werden.
- Es werden sowohl Praxiszeiten im Rahmen einer unselbstständigen als auch einer selbstständigen Tätigkeit anerkannt.
- Die Praxis kann in mehreren (in- oder ausländischen) Unternehmen erworben worden sein und es kann auch zwischen unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit gewechselt worden sein.
- Die Praxis kann auch mit Unterbrechungen absolviert werden. Unterbrechungen durch beispielsweise Grundwehrdienst oder Karenz werden jedoch nicht auf die Mindestpraxiszeit angerechnet.
- Es sind über die gesamte Praxiszeit gerechnet durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden zu absolvieren.
- Die Praxis muss zu der im Online-Antrag angegebenen Fachrichtung in Bezug stehen.
- Alle Tätigkeiten im Rahmen einer Ausbildung beispielsweise durch ein Praktikum werden nicht als Praxiszeiten anerkannt. Es werden somit nur jene Praxiszeiten, die nach dem technischen Abschluss erworben wurden, für die Ingenieur-Zertifizierung angerechnet.
Für mehr Informationen vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch
Liebe Interessentin, lieber Interessent!
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