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Wir helfen Ihnen durch unser Fernlehrangebot zum Ingenieur

Auch als Nicht-HTL-AbsolventIn kann man den Ingenieur-Titel beantragen. Dafür notwendig sind ein höherer technischer Bildungsabschluss und die Reifeprüfung sowie eine mindestens sechsjährige anrechenbare berufliche Praxis. Die HUMBOLDT Matura-Schule unterstützt Sie durch ihr Fernlehrangebot bei der Vorbereitung auf die Reifeprüfung.

Dass man als HTL-AbsolventIn mit Berufserfahrung über ein Zertifizierungsverfahren den Ingenieur-Titel erwerben kann, ist vielen bekannt. Was einige jedoch nicht wissen, ist, dass man den Ingenieur auch über andere Wege im Bereich der Bildungsabschlüsse erlangen kann. Die HUMBOLDT Matura-Schule kann all jene Nicht-HTL-AbsolventInnen ein Stück auf diesem Weg begleiten und sie zum geforderten Bildungsabschluss führen.

Das garantiert die Ingenieur-Qualifikation

Durch die Ingenieur-Qualifikation wird garantiert, dass die InhaberInnen über fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeiten in ihrem Arbeitsbereich verfügen, einen hohen Handlungs- und Entscheidungsspielraum haben, inhaltlich für einen Aufgabenbereich verantwortlich sind und/oder eine Leitungsfunktion innehaben. Sie ist in der österreichischen Arbeits- und Wirtschaftswelt sehr angesehen. Jedoch auch im europäischen Ausland ist sie bekannt und wird daher auch außerhalb von Österreich anerkannt.

Auch ohne HTL-Abschluss möglich

Auch ohne HTL-Abschluss ist der Erwerb der Ingenieur-Qualifikation möglich. Folgendes muss in diesem Fall nachgewiesen werden:
  • Ein höherer technischer Bildungsabschluss und die Reifeprüfung.
  • Eine mindestens sechsjährige berufliche Praxis.

Der höhere technische Bildungsabschluss

Man kann sich mit vielen verschiedenen technischen Bildungsabschlüssen in Kombination mit einer Reifeprüfung für das Ingenieur-Zertifizierungsverfahren qualifizieren. Darunter fallen unter anderem die Meisterprüfung, Befähigungsprüfung, Abschlüsse der Werkmeisterschule, Bauhandwerkerschule und WIFI-Fachakademie.

Die Reifeprüfung mit Hilfe der HUBMODLT Matura-Schule

Im Rahmen der positiv absolvierten Reifeprüfung werden folgende Abschlüsse anerkannt:
  • Die Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS).
  • Die Reife- und Diplomprüfung einer berufsbildenden höheren Schule (z.B. HAK, HLW, HLT).
  • Die Berufsreifeprüfung (BRP).
  • Die Studienberechtigungsprüfung (SBP), sofern diese Deutsch, Mathematik und eine Lebende Fremdsprache umfasst.
  • Der Abschluss eines Universitäts- oder Hochschulstudiums (FH, PH).
  • Der Abschluss eines Universitäts- oder Hochschullehrganges, der zu einem Mastergrad bzw. dem Abschluss „Akademisch geprüfte/r…“ führt

Die Fernlehrgänge der HUMBOLDT Matura-Schule unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf drei dieser geforderten Abschlüsse. Neben der Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS), kann nämlich auch die Reife- und Diplomprüfung einer Handelsakademie (HAK) und die Berufsreifeprüfung mit Hilfe der HUMBOLDT Matura-Schule absolviert werden. Und dank des breitgefächerten Fernlehrangebots ist dies sogar neben der Ausübung der beruflichen Tätigkeit möglich. Informieren Sie sich näher über unsere Fernlehrgänge.

Mit nur drei Prüfungen zur Berufsreife

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Berufsreifeprüfung erfüllen und diesen Weg zum Ingenieur wählen, kann es sein, dass Ihnen von der Prüfungskommission der Fachbereich erlassen wird. Eine Bedingung dafür ist beispielsweise die positiv absolvierte Meisterprüfung. Somit kommen Sie mit nur drei Prüfungen, nämlich Deutsch, Mathematik und Englisch zur Berufsreife.

Die berufliche Praxis

Neben dem höheren technischen Bildungsabschluss und der Reifeprüfung sind für Nicht-HTL-AbsolventInnen folgende Anforderungen für die berufliche Praxis zu erfüllen:
  • Es müssen mindestens sechs Praxisjahre nachgewiesen werden.
  • Es werden sowohl Praxiszeiten im Rahmen einer unselbstständigen als auch einer selbstständigen Tätigkeit anerkannt.
  • Die Praxis kann in mehreren (in- oder ausländischen) Unternehmen erworben worden sein und es kann auch zwischen unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit gewechselt worden sein.
  • Die Praxis kann auch mit Unterbrechungen absolviert werden. Unterbrechungen durch beispielsweise Grundwehrdienst oder Karenz werden jedoch nicht auf die Mindestpraxiszeit angerechnet.
  • Es sind über die gesamte Praxiszeit gerechnet durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden zu absolvieren.
  • Die Praxis muss zu der im Online-Antrag angegebenen Fachrichtung in Bezug stehen.
  • Alle Tätigkeiten im Rahmen einer Ausbildung beispielsweise durch ein Praktikum werden nicht als Praxiszeiten anerkannt. Es werden somit nur jene Praxiszeiten, die nach dem technischen Abschluss erworben wurden, für die Ingenieur-Zertifizierung angerechnet.
Die erfolgreiche Absolvierung der Reifeprüfung muss erst zum Zeitpunkt der Ingenieur- Antragstellung nachgewiesen werden. Somit können Sie den Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die AHS-, HAK-Matura oder die Berufsreifeprüfung der HUMBOLDT Matura-Schule und anschließend die Reifeprüfung auch während Ihrer anrechenbaren beruflichen Tätigkeit absolvieren. Besonders hilfreich kann dabei die Bildungsteilzeit sein. Sie ermöglicht es Ihnen während Ihrer Weiterbildung weiterhin über der Geringfügigkeitsgrenze im Beruf mit Unterstützung des Bildungsteilzeitgeldes durch das AMS tätig zu sein. Informieren Sie sich über weitere Details der Bildungteilzeit. Wenn Sie als nicht HTL-AbsolventIn anstreben den Ingenieurs-Titel über einen höheren technischen Bildungsabschluss und die Reifeprüfung sowie einer anrechenbaren Berufspraxis zu erwerben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie ein Stück auf Ihrem Weg. Nähere Informationen zu den formalen Voraussetzungen für AntragstellerInnen, die keinen HTL-Abschluss haben, erhalten Sie auf der Infoseite der WKO.
Ihr Humboldt Fernlehr-Team

Für mehr Informationen vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch

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