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Die HUMBOLDT Matura-Schule macht krisenfit

Die HUMBOLDT Matura-Schule macht krisenfit

Durch das Fernlehrangebot der HUMBOLDT Matura-Schule können Sie den beruflichen Stillstand der Krise nutzen um sich flexibel und kostenfrei für die Arbeitswelt höher zu qualifizieren

Nutzen Sie jetzt die Chance und werden Sie krisenfit durch die HUMBOLDT Matura-Schule. Denn die Corona-Kurzarbeit ist mittlerweile in der dritten Phase, welche für ArbeitnehmerInnen auch die Möglichkeit gebracht hat, sich während der Kurzarbeit weiterzubilden. Die Kosten dafür können von den ArbeitgeberInnen und dem AMS übernommen werden, womit für die ArbeitnehmerInnen keinerlei finanzieller Aufwand entsteht. Die Fernlehrkurse der HUMBOLDT Matura-Schule eignen sich optimal dafür und bringen nicht nur eine Höherqualifizierung für die Arbeitswelt, sondern auch umfassende örtliche und zeitliche Flexibilität des Lernens.

Durch das Corona-Kurzarbeits-Modell wurde für ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geschaffen die Arbeitszeit, falls nötig, auch auf bis zu null Stunden zu verringern. Die monatliche Bezahlung bleibt jedoch zwischen 80 und 90 Prozent des bisherigen Einkommens bestehen. Die ArbeitgeberInnen werden im Gegenzug durch eine Förderung vom AMS für die ausgefallenen Arbeitsstunden entschädigt. Somit können viele Kündigungen vermieden und die Betriebe in der schweren Zeit der Krise unterstützt werden.

Mittlerweile ist die Kurzarbeit in der dritten Phase. Sie hat unter anderem auch die Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen gebracht, sich in der, durch die Kurzarbeit, ausgefallenen Arbeitszeit weiterzubilden. 60 % der förderungswürdigen Ausbildungskosten können dabei vom AMS übernommen werden. Den Rest tragen die ArbeitgeberInnen und für die ArbeitnehmerInnen entstehen somit keine Kosten. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage des AMS. Die Fernlehrkurse der HUMBOLDT Matura-Schule entsprechen den Förderkriterien des AMS und sind daher eine perfekte Möglichkeit, sich während des beruflichen Stillstands in der Krise für die Arbeitswelt höher zu qualifizieren.

Die Krise für Weiterbildung bei der HUMBOLDT Matura-Schule nutzen

Wünschen die ArbeitgeberInnen ausdrücklich eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung zu absolvieren, so haben die ArbeitnehmerInnen dem grundsätzlich Folge zu leisten. Die ArbeitnehmerInnen können den ArbeitgeberInnen dabei jedoch auch selbst Vorschläge für eine geeignete Bildungsmaßnahme unterbreiten. Die Bildungszeit der ArbeitnehmerInnen gilt dabei als Arbeitszeit. Jedoch nicht nur Kurszeiten im Klassenraum sind hierbei anerkannt, auch die Lernzeiten der HUMBOLDT Fernlehrkurse gelten als Bildungszeit. Die Möglichkeiten sind hierbei breitgefächert. Neben der Vorbereitung auf die AHS-, HAK-Matura und die Berufsreifeprüfung, sowie den Handelsschulabschluss, gibt es bei der HUMBOLDT Matura-Schule auch kürzere (online) Aus- und Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung (MS Office, Arbeiten mit Online-Tools) und Sprachen (gut-besser-Deutsch, Latein).

Auch nach der Kurzarbeit ist das Lernen möglich

Die ArbeitgeberInnen haben laut dem Corona-Kurzarbeits-Modell das Recht die Unterbrechung oder sogar den vorzeitigen Abbruch der Bildungsmaßnahme anzuordnen, wenn der Betrieb wieder hochgefahren wird. Dank der Flexibilität der Fernlehrkurse der HUMBOLDT Matura-Schule stellt das jedoch kein Problem dar. Im Fernlehrkurs gilt nämlich, Sie lernen wann und wo Sie wollen und können das Lernen daher auch perfekt mit Ihrem Job vereinbaren. Egal ob morgens, abends oder am Wochenende, Sie können das Lernen an Ihre Bedingungen und Vorlieben anpassen.

Bei Pausen geht keine Betreuungszeit verloren

Die Kosten für den verlangten vorzeitigen Abbruch der Bildungsmaßnahme tragen immer die ArbeitgeberInnen und die ArbeitnehmerInnen haben den Rechtsanspruch sie innerhalb von 18 Monaten fortzusetzen und abzuschließen. Ihr Fernlehrkurs kann in so einem Fall stillgelegt werden, damit Sie keine Betreuungszeit verlieren. Ebenfalls gut zu wissen ist die Tatsache, dass Sie nicht verpflichtet werden können, die Kosten für Ihre Bildungsmaßnahme während der Corona-Kurzarbeit aus bestimmten Gründen, wie beispielsweise Selbstkündigung, an Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber zurückzuzahlen. Solche Vereinbarungen sind rechtlich unwirksam.

Gefördert wird auch durch den waff

Wer keinen Auftrag bzw. eine Kurskostenförderung von den ArbeitgeberInnen bzw. dem AMS bekommt, kann die Höherqualifizierung am Arbeitsmarkt natürlich jederzeit auch auf eigene Faust in Angriff geben. Auch in solchen Fällen ist man finanziell nicht komplett auf sich alleine gestellt, denn auch hierbei gibt es unzählige Förderungen. Die Fernlehrkurse der HUMBOLDT Matura-Schule werden unter anderem beispielsweise vom waff gefördert. Informieren Sie sich über diese Förderungsmöglichkeiten auf der Homepage des waff.
Weitere Informationen zur Kurzarbeit finden Sie unter https://jobundcorona.at/kurzarbeit/.
Quelle: https://jobundcorona.at/kurzarbeit/

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